SiGeKo
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
- Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrens-
verhütung gem. § 7 AschG bei der Durchführung der Bauarbeiten
- Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden
Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
der Arbeit
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der
Arbeitsverfahren
- Überwachung der ordnungsgemäßen Beachtung durch
den Bauherrn im Hinblick auf den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan
- Überwachung der ordnungsgemäßen Beachtung durch
den Bauherrn im Hinblick auf die Anwendung der
allgemeinen Grundsätze zur Gefahrenverhütung,
gem. § 7 AschG
- Informationstransfer zwischen Bauherrn und beauftragten
Unternehmen und Selbständigen
- Baustellensicherung hinsichtlich Betreten der Baustelle
ausschließlich befugter Personen